Steuerbonus im Garten – So lassen sich Gartenarbeiten steuerlich geltend machen

Steuerbonus im Garten

Ein professionell geplanter und gepflegter Garten schafft nicht nur eine attraktive Außenanlage, sondern erhöht gleichzeitig den Wert einer Immobilie und verbessert die Aufenthaltsqualität im eigenen Zuhause. Hochwertige Pflasterflächen, moderne Terrassen, gepflegte Grünanlagen oder strukturierte Pflanzkonzepte sorgen langfristig für Funktionalität und eine ansprechende Optik. Vielen Eigentümern ist dabei nicht bewusst, dass zahlreiche Leistungen eines Garten- und Landschaftsbaubetriebs zusätzlich steuerliche Vorteile bieten können.

Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt der Gesetzgeber verschiedene Gartenbau- und Gartenpflegearbeiten steuerlich an. Grundlage dafür bildet § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraph ermöglicht Steuerermäßigungen für handwerkliche Leistungen sowie für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Dadurch lassen sich Investitionen in den Außenbereich finanziell deutlich attraktiver gestalten.

Welche handwerklichen Gartenarbeiten sind steuerlich absetzbar?

Viele Arbeiten rund um die Gestaltung und Modernisierung eines Gartens zählen steuerlich zu den handwerklichen Leistungen. Dazu gehören zahlreiche typische Tätigkeiten aus dem Garten- und Landschaftsbau.

Steuerlich begünstigt sind beispielsweise:

  • Pflaster- und Wegebauarbeiten
  • Terrassenbau
  • Errichtung von Einfassungen und Mauern
  • Gartenumgestaltungen
  • Neuanlage von Grünflächen auf bereits bebauten Grundstücken
  • Modernisierungsmaßnahmen im Außenbereich

Auch umfangreiche Umgestaltungen bestehender Gartenbereiche können steuerlich berücksichtigt werden. Der Bundesfinanzhof hat zudem bestätigt, dass selbst die Neuanlage eines Gartens unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein kann – sofern sich die Arbeiten auf einem bereits bebauten Grundstück befinden. Gerade bei größeren Projekten entstehen häufig hohe Arbeits- und Maschinenkosten. Die steuerliche Förderung bietet deshalb eine interessante Möglichkeit, einen Teil der Investition finanziell auszugleichen.

Wie hoch ist die Steuerermäßigung bei Gartenbauarbeiten?

Für handwerkliche Leistungen im Garten können 20 % der anrechenbaren Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 6.000 € pro Jahr. Daraus ergibt sich ein maximaler Steuerbonus von 1.200 € jährlich. Dieser Betrag wird direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen.

Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist die genaue Zusammensetzung der Rechnung. Steuerlich berücksichtigt werden ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten hingegen zählen nicht zu den absetzbaren Leistungen. Dazu gehören beispielsweise Pflanzen, Natursteine, Betonpflaster, Holz, Schotter, Substrate oder sonstige Baustoffe. Damit die Steuerermäßigung vom Finanzamt anerkannt werden kann, muss der Arbeitskostenanteil auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Professionelle Garten- und Landschaftsbaubetriebe berücksichtigen diese Vorgaben bereits bei der Erstellung ihrer Rechnungen.

Welche steuerlichen Vorteile bieten Gartenpflegearbeiten?

Neben klassischen Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen lassen sich auch regelmäßige Pflegearbeiten steuerlich geltend machen. Diese Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen und werden steuerlich sogar stärker gefördert.

Dazu zählen unter anderem:

  • Gehölzschnitt
  • Rasenpflege
  • Pflege von Pflanzflächen
  • Laubarbeiten
  • Formschnitt

Gerade bei dauerhaft gepflegten Grundstücken summieren sich diese Leistungen über das Jahr häufig zu erheblichen Beträgen. Die steuerliche Förderung schafft dadurch zusätzliche finanzielle Entlastung.

Steuerbonus bei haushaltsnahen Dienstleistungen

Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Garten können Eigentümer ebenfalls von attraktiven steuerlichen Vorteilen profitieren. Steuerlich anrechenbar sind dabei 20 % der Arbeitskosten von bis zu 20.000 € pro Jahr. Dadurch ergibt sich eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 € jährlich. Berücksichtigt werden ausschließlich die auf der Rechnung ausgewiesenen Arbeitskosten. Materialkosten fließen nicht in die steuerliche Berechnung ein.

Beispielrechnung: Steuerbonus bei regelmäßiger Gartenpflege

Ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb übernimmt die ganzjährige Pflege einer privaten Gartenanlage. Dazu gehören unter anderem Rasenpflege, Rückschnittarbeiten, Beetpflege und saisonale Gehölzarbeiten.

  • Arbeitskosten netto: 3.480,00 €
  • zzgl. 19 % MwSt.: 661,20 €
  • Gesamtsumme brutto: 4.141,20 €
  • 20 % Steuerermäßigung: 828,24 €

Die Steuerermäßigung wird direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen und reduziert dadurch die tatsächliche Steuerlast.

Beispielrechnung: Steuerbonus bei einer Gartenumgestaltung

Im Rahmen einer umfangreichen Gartenmodernisierung werden neue Wegeflächen angelegt, eine Terrasse erweitert und mehrere Pflanzbereiche neugestaltet.

  • Gesamtrechnung netto: 17.800,00 €
  • davon anrechenbare Arbeitskosten netto: 5.900,00 €
  • zzgl. 19 % MwSt. auf Arbeitskosten: 1.121,00 €
  • anrechenbare Arbeitskosten brutto: 7.021,00 €

Da bei handwerklichen Leistungen maximal 6.000 € der Arbeitskosten berücksichtigt werden, ergibt sich der maximale Steuerbonus von 1.200,00 €. Damit wird die mögliche Steuerermäßigung für handwerkliche Leistungen vollständig ausgeschöpft.

Lassen sich Gartenpflege und Gartenumgestaltung steuerlich kombinieren?

Besonders attraktiv wird die steuerliche Förderung, wenn sowohl Pflegearbeiten als auch größere Gartenbauprojekte im selben Kalenderjahr durchgeführt werden. Da beide Förderungen unabhängig voneinander gelten, lassen sie sich miteinander kombinieren.

Beispiel für eine kombinierte Steuerersparnis

  • Steuerbonus Gartenpflege: 828,24 €
  • Steuerbonus Gartenumgestaltung: 1.200,00 €
  • Gesamte Steuerersparnis: 2.028,24 €

Vor allem bei langfristigen Gartenprojekten oder umfassenden Modernisierungen entsteht dadurch ein spürbarer finanzieller Vorteil.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Damit die Steuerermäßigung vom Finanzamt anerkannt wird, müssen einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Ordnungsgemäße Rechnung: Die Rechnung muss vollständig und nachvollziehbar erstellt sein. Außerdem muss die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
  • Arbeitskosten separat ausweisen: Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten sind steuerlich begünstigt. Diese Positionen müssen gesondert aufgeführt werden.
  • Unbare Zahlung: Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt grundsätzlich nicht an.
  • Arbeiten am privaten Haushalt: Die Leistungen müssen auf einem privaten Grundstück erbracht werden.
  • Zahlung und Leistung im selben Jahr: Für die steuerliche Berücksichtigung ist das Jahr der Zahlung entscheidend.

Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung trifft immer das zuständige Finanzamt.

Warum sich professionelle Gartenarbeiten langfristig lohnen

Ein hochwertig gestalteter Garten bietet weit mehr als eine optische Aufwertung des Grundstücks. Durchdachte Außenanlagen verbessern die Nutzungsmöglichkeiten, schaffen zusätzliche Aufenthaltsbereiche und steigern langfristig den Immobilienwert. Gleichzeitig reduziert eine fachgerechte Pflege den späteren Instandhaltungsaufwand und sorgt dauerhaft für ein gepflegtes Erscheinungsbild. Die steuerlichen Vorteile schaffen dabei einen zusätzlichen finanziellen Anreiz. Gerade bei größeren Projekten oder regelmäßigen Pflegeleistungen lassen sich jedes Jahr erhebliche Beträge einsparen.

Fazit: Steuerbonus sinnvoll nutzen

Investitionen in den Garten verbinden Funktionalität, Werterhalt und steuerliche Vorteile miteinander. Durch die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG können Eigentümer sowohl bei Gartenpflegearbeiten als auch bei umfangreichen Gartenbauprojekten finanziell profitieren. Voraussetzung dafür sind eine fachgerechte Rechnung, die getrennte Ausweisung der Arbeitskosten sowie eine unbare Zahlung. Werden diese Punkte berücksichtigt, lassen sich attraktive Steuerboni nutzen und Gartenprojekte wirtschaftlich noch interessanter gestalten.

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